{"id":222,"date":"2023-08-22T18:44:38","date_gmt":"2023-08-22T18:44:38","guid":{"rendered":"https:\/\/brettmeier-steuerberatung.de\/?p=222"},"modified":"2023-10-19T08:38:29","modified_gmt":"2023-10-19T08:38:29","slug":"wachstumschancengesetz-gesetzentwurf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.brettmeier-steuerberatung.de\/?p=222","title":{"rendered":"Wachstumschancengesetz | Gesetzentwurf"},"content":{"rendered":"\n<p>Liebe Mandantinnen und Mandanten,<br>liebe Interessenten,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">seit einiger Zeit stellen wir \u2013 egal ob Arbeitnehmer, Rentner oder Selbstst\u00e4ndige \u2013 fest, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung und die damit verbundenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen teilweise erheblich ver\u00e4ndert haben. Diese Ver\u00e4nderungen sind f\u00fcr uns Steuerzahler in vielen F\u00e4llen negativ. Die politische Seite hat lange ben\u00f6tigt, um dieses zu verstehen und zu versuchen, die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik wieder in positive Bahnen zu lenken. Die wesentlichen Ver\u00e4nderungen in der letzten Zeit sind in einigen, wenigen Schlagworten zusammenzufassen:<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Corona-Pandemie und die damit verbundenen Ver\u00e4nderungen im nationalen- und internationalen Markt.<\/li>\n\n\n\n<li>Ver\u00e4nderung, k\u00fcnstliche Verknappung und Versteuerung von Rohstoffen sowie Fertigprodukten.<\/li>\n\n\n\n<li>Starke Ver\u00e4nderungen des Arbeitsmarktes verbunden mit einem ernstzunehmenden Fachkr\u00e4ftemangel.<\/li>\n\n\n\n<li>Starke, inflation\u00e4re Entwicklungen, die die Produkte verteuern und damit den Konsum d\u00e4mpfen.<\/li>\n\n\n\n<li>Erhebliche Steigerung des Zinsniveaus, sodass sowohl betriebliche als auch private Investitionen neu \u00fcberdacht und berechnet werden m\u00fcssen. Politisch gewollter Wandel in der Klimapolitik, verbunden mit starker Verunsicherung des B\u00fcrgers in Bezug auf energetische Investitionen. Als Beispiel sei das \u201eungl\u00fcckliche\u201c Heizungsgesetz genannt.<\/li>\n\n\n\n<li>Sonstige Unsicherheiten auf Grund unklarer politischer Entscheidungen in verschiedensten Bereichen. Der Gesetzgeber \u2013 insbesondere in Form der Bundesregierung \u2013 hat die Probleme offensichtlich lange verkannt, nunmehr ist er offensichtlich bereit, Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation in unserem Lande voranzutreiben. Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur St\u00e4rkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness vorgelegt. Das Gesetz wird \u201eWachstumschancengesetz\u201c genannt. Die geplanten, nachfolgenden Ma\u00dfnahmen sind aus unserer Sicht in diversen Bereichen positiv, Nachteil ist es, dass die meisten Ma\u00dfnahmen erst ab 2024 greifen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Im Nachfolgenden geben wir einen kurzen \u00dcberblick \u00fcber die geplanten \u00c4nderungen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Einf\u00fchrung einer Investitionspr\u00e4mie zur F\u00f6rderung der Transformation der Wirtschaft, insbesondere in Richtung von mehr Klimaschutz. Der Gesetzgeber verfolgt hiermit das Ziel, Investitionen zur Minderung des Energieverbrauchs zu f\u00f6rdern. Anspruchsberechtigt sind Steuerpflichtige, soweit sie Gewinneink\u00fcnfte erzielen, d.h. Gewerbetreibende, Freiberufler und Landwirte. Nach dem jetzigen Gesetzesentwurf werden hier grunds\u00e4tzlich nur gr\u00f6\u00dfere Unternehmen angesprochen, die hohe Energieverbr\u00e4uche haben und f\u00fcr die Zukunft ein entsprechendes Einsparkonzept nachweisen. Die dazu notwendigen Investitionen sollen mit 15% gef\u00f6rdert werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Es ist eine \u00c4nderung der Abschreibung bei sogenannten \u201eGeringwertigen Wirtschaftsg\u00fctern\u201c geplant. Die bisherige Grenze f\u00fcr das Vorliegen f\u00fcr geringwertige Wirtschaftsg\u00fctern soll von 800 \u20ac auf 1.000 \u20ac angehoben werden. Des Weiteren ist geplant die bisherige M\u00f6glichkeit der Bildung eines Sammelpostens f\u00fcr abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsg\u00fcter zu verbessern. Der Sammelposten ist bislang m\u00f6glich, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten f\u00fcr das einzelne Wirtschaftsgut 250 \u20ac, aber nicht 1.000 \u20ac \u00fcbersteigen. Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren gleichm\u00e4\u00dfig gewinnmindernd aufzul\u00f6sen. Der absolute Betrag des einzelnen Wirtschaftsguts soll von 1.000 \u20ac auf 5.000 \u20ac erh\u00f6ht werden. Des Weiteren soll die Aufl\u00f6sungsdauer von f\u00fcnf Jahren auf drei Jahre reduziert werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die bisherige Sonderabschreibung gem. \u00a77g Abs. 5 EStG soll verbessert werden. In dieser Vorschrift wird z.Z. eine Sonderabschreibung f\u00fcr abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsg\u00fcter des Anlageverm\u00f6gens bei kleinen und mittleren Unternehmen gew\u00e4hrt. Diese Sonderabschreibung betr\u00e4gt bislang 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Diese Sonderabschreibungsh\u00f6he soll erfreulicherweise auf 50 % erh\u00f6ht werden. Die Sonderabschreibung kann weiterhin beliebig auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden vier Jahre verteilt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Besteuerung der gesetzlichen Rente soll (leicht) entsch\u00e4rft werden. Bisher hatte der Gesetzgeber geplant, dass die Rente ab dem Jahr 2040 voll versteuert wird. Seit dem Jahre 2005 stieg der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente kontinuierlich. Nunmehr ist geplant, dass der Besteuerungsanteil von 100 % erst ab dem Jahr 2058 einsetzt. F\u00fcr den einzelnen Rentenempf\u00e4nger wird dies \u2013 unserer Auffassung nach \u2013 nur eine geringe Entlastung bedeuten. Hintergrund dieser geplanten \u00c4nderung ist es, eine m\u00f6gliche, doppelte Besteuerung zu verhindern, entsprechende Verfahren sind beim h\u00f6chsten,  deutschen Finanzgericht anh\u00e4ngig.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein weiterer Vorschlag soll Einzelunternehmen und Personengesellschaften steuerlich entlasten, wenn diese Gewinne im Unternehmen \u201estehen lassen\u201c, diese also nicht f\u00fcr private Zwecke entnehmen. Diese Vorschrift gibt es seit vielen Jahren, wurde in der Praxis aber selten angewandt, da die Handhabung sehr kompliziert war und sich die Steuerentlastung \u201ein Grenzen hielt\u201c. Dieses soll nunmehr verbessert werden. Es bleibt also abzuwarten, inwieweit der Gesetzgeber hier tats\u00e4chlich Vereinfachungen und Verbesserungen verabschiedet. Im Einzelfall kann dann sicherlich reagiert werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei geringen Eink\u00fcnften aus Vermietung und Verpachtung soll eine Bagatellregelung eingef\u00fchrt werden. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i.S.d. \u00a721 Abs. 1 EStG bleiben danach steuerfrei, wenn die Summe dieser Einnahmen im Jahr insgesamt weniger als 1.000\u20ac betragen. Werden negative Eink\u00fcnfte erzielt, d.h. die Ausgaben sind h\u00f6her als die Einnahmen, bleiben die Eink\u00fcnfte auf Anfrage steuerpflichtig. Damit w\u00e4re der Verlustausgleich weiter m\u00f6glich.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein ewiger Streitpunkt zwischen Finanzamt und den Gewerbetreibenden \/ Freiberuflern sind die steuerlich absetzbaren Aufwendungen und Geschenke an Gesch\u00e4ftsfreunde. Diese sind bisher nur steuerlich ber\u00fccksichtigungsf\u00e4hig, wenn der Wert des Geschenks (pro Empf\u00e4nger in einem Wirtschaftsjahr) den Betrag von 35 \u20ac nicht \u00fcbersteigen. Dieser Betrag soll auf 50 \u20ac angehoben werden. Dies ist sicherlich ein positiver Ansatz, nach unserer Auffassung ist auch der erh\u00f6hte Betrag in der heutigen Zeit viel zu niedrig.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mehraufwendungen f\u00fcr Verpflegung sollen ab 2024 geringf\u00fcgig erh\u00f6ht werden. Das gilt f\u00fcr Gewerbetreibende \/ Freiberufler \/ Landwirte, die Verpflegungsmehraufwendungen als Betriebsausgaben absetzen. Dies gilt aber auch f\u00fcr Arbeitnehmer, die die Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererkl\u00e4rung geltend machen. Des Weiteren gilt dies f\u00fcr den Fall, in dem der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Verpflegungsmehraufwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlt. Der nachfolgenden Tabelle k\u00f6nnen Sie die aktuellen Verpflegungsmehraufwendungen entnehmen sowie die ab 2024 geplanten Betr\u00e4ge.<\/li>\n\n\n\n<li>Im \u00a7 10d des Einkommensteuergesetzes gibt es Vorschriften f\u00fcr die Regelung von Verlustvor- und Verlustr\u00fccktr\u00e4gen. Hiermit sollen Unternehmen, die in den Vorjahren Verluste erzielt haben in vorliegenden und nachfolgenden Jahren, in denen Gewinne erwirtschaftet wurden, entlastet werden. Diese entsprechenden M\u00f6glichkeiten der Verlustber\u00fccksichtigung in Vor- und Folgejahren waren bisher in vielen Bereichen nicht unternehmerfreundlich. Hier soll in einigen Bereichen nachgebessert werden mit dem Ziel, Unternehmen die Verluste erzielt haben steuerlich besser zu entlasten.<\/li>\n\n\n\n<li>Des Weiteren ist die Verbesserung einer anderen Bagatellvorschrift geplant. Bei den Gewinnen aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften wurden diese bisher nicht in die Besteuerung einbezogen, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 600 \u20ac betr\u00e4gt. Dieser Betrag soll auf 1.000 \u20ac erh\u00f6ht werden. Diese Vorschrift betrifft Privatpersonen, die gelegentlich (nicht gewerblich!) Dinge an- und verkaufen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Es sei nochmals erw\u00e4hnt, dass es sich hier bisher nur um einen Gesetzesentwurf handelt. Es wurde somit noch nichts verabschiedet. Es sollten diesbez\u00fcglich auch noch keine unternehmerischen Entscheidungen gef\u00e4llt werden. Die endg\u00fcltige Gesetzesverabschiedung bleibt abzuwarten, geplant ist die Verabschiedung im Bundestag f\u00fcr November 2023. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten. Schauen Sie bitte auch zuk\u00fcnftig gerne in unsere Informationen auf unserer Website.<br>Bei diesen und anderen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Problemen stehen wir Ihnen nat\u00fcrlich immer gern zur Verf\u00fcgung. <\/p>\n\n\n\n<p>Sprechen Sie uns an.<\/p>\n\n\n\n<p>Oerlinghausen \/ Genthin, 14.08.2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liebe Mandantinnen und Mandanten,liebe Interessenten, seit einiger Zeit stellen wir \u2013 egal ob Arbeitnehmer, Rentner oder Selbstst\u00e4ndige \u2013 fest, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung und die damit verbundenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen teilweise erheblich ver\u00e4ndert haben. Diese Ver\u00e4nderungen sind f\u00fcr uns Steuerzahler in vielen F\u00e4llen negativ. 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